Kündigen Sie Ihre alte Wohnung
Vor dem Umzug in Ihre neue Traumwohnung müssen Sie Ihre alte Wohnung rechtzeitig kündigen. Die Kündigung muss unbedingt schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung, die Kündigung per E-Mail oder per Fax genügt nicht. Außerdem müssen alle Hauptmieter der Wohnung die Kündigung unterschreiben. Ansonsten ist die Kündigung nicht gültig.
Die unterschriebene Kündigung muss dem Vermieter sicher zugestellt werden.
Ein sicherer Weg ist die Kündigung per Einschreiben zu versenden. Sie bekommen nach erfolgter Zustellung eine Bestätigung zurückgeschickt. So haben Sie einen Beleg für den Eingang der Kündigung bei Ihrem Vermieter in der Hand. Eine andere Möglichkeit ist die Kündigung den Vermieter persönlich zu überbringen. Die Übergabe sollten Sie sich von Ihrem Vermieter quittieren lassen.
Was gibt es für Fristen bei der Kündigung
Unbefristeter Vertrag: Bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt die Kündigungsfrist per Gesetz festgelegt 1 Monat. Bei einem befristeten Mietvertrag gilt die Kündigungsfrist, die im Mietvertrag eingetragen wurde.
Hilfreiche Links zu dem Thema
Weitere Informationen über die Kündigung eines Mietvertrags Die Mietervereinigung Österreichs bietet auf ihrer Webseite weitere Informationen zur Kündigung eines Mietvertrags an. Die Mietervereinigung bietet auf Ihrer Webseite weitere Informationen über die Kündigungsfristen. Musterbrief für die Kündigung Die AK Vorarlberg bietet auf Ihrer Webseite ein Vorlage für Ihre Wohnungskündigung zum Download
Kündigung oder Ummeldung Ihres Energieanbieters
Im Rahmen des Umzugs müssen Sie Ihre Energieversorgungsanlage (Gas, Strom, Fernwärme) ab- oder ummelden. Dies geschieht direkt bei Ihrem Energieversorger. Für eine Abmeldung ist eine schriftliche Kündigung notwendig. Den Zählerstand Ihrer Energieversorgungsanlage müssen Sie vor dem Umzug ebenfalls Ihrem Energieversorger bekanntgeben. Dies erfolgt ebenfalls schriftlich. Viele Energieversorger bieten inzwischen dies auch als Online-Service an.
Den Stromanbieter wechseln
Ein Umzug ist die ideale Gelegenheit für einen Wechsel des Stromanbieters. Mitunter lassen sich dadurch sehr leicht Kosten einsparen. Die Webseite E-Control bietet einen hilfreichen Tarifkalkulator an, der Ihnen Ihr günstigstes Strom- oder Gasangebot berechnet.
Hilfreiche Links zu dem Thema
Stromanbieter nach PLZ Sie wollen Ihren Stromanbieter kontaktieren? Die Webseite help.gv.at bietet ein hilfreiches Tool zu Abfrage der in der Gemeinde ansässigen Stromanbieter an inklusive Kontaktdaten an. Weitere Informationen über Ihren Energieversorger Die Webseite help.gv.at bietet weitere Informationen über die Ab-, Um- oder Anmeldung bei einem Energieversorger an.
Eventuell einen Nachmieter für die alte Wohnung suchen
Die Suche nach einem Nachmieter kann nur in Absprache mit Ihrem Vermieter verfolgen. Er entscheidet letztendlich, wer nach Ihnen in Ihre alte Wohnung zieht. Deswegen sollten Sie immer in Erinnerung behalten, dass der kommende Mieter zu der Wohnung passt. Wenn Sie bisher in einer Single-Wohnung gelebt haben, dann wird der Mieter keine vierköpfige Familie als Nachmieter akzeptieren.
Wie finde ich einen Nachmieter?
Als Erstes sollten Sie in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis nach einem geeigneten Nachmieter suchen. Eine gute Idee ist auch das Inserieren im Internet. Inzwischen gibt es viele Webseiten, die einem die Suche nach dem passenden Nachmieter vereinfachen. Bei vielen Immobilienportalen können Sie kostenlos eine Anzeige schalten. Eine weitere beliebte Adresse ist Willhaben.at. Gleichzeitig können Sie innerhalb der sozialen Netzwerke Ihre Freunde auf die Wohnung aufmerksam machen. So sollten Sie schnell einen passenden Nachmieter für die alte Wohnung finden.
Planen Sie notwendige Renovierungsarbeiten
Ihre alte Wohnung muss Ihrem Vermieter in der Regel besenrein übergeben werden. Dies bedeutet, dass die Böden sauber und die Räume frei von Gegenständen sein sollten. Ebenso müssen fehlende Teile des Bodens (z.B. Fließen oder Holzleisten) ersetzt werden. Ihre Wohnung sollte bei der Übergabe den gleichen Zustand haben wie bei Ihrer Übernahme. Eventuelle Malerarbeiten können Sie bereits im Vorfeld mit Ihrem Vermieter besprechen. Kräftige und bunte Wandfarben müssen vor dem Auszug übermalt werden – der Vermieter hat einen Anspruch auf helle Wände, falls die Wohnung in einem hellen Zustand übergeben wurde. Hellere Wandfarben müssen beim Auszug nicht übermalt werden. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei der Übergabe, so sind Sie nach Ihrem Auszug auf der sicheren Seite.
Die Vorteile eines Umzugs mit MEIN-UMZUG
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Sonderurlaub für die Umzugstage anfordern
Da das eigentliche Umziehen einen großen zeitlichen Aufwand bedeutet, haben Sie mitunter Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzugstag. Die Länge und die Häufigkeit des Sonderurlaubs unterscheiden sich dabei je nach Branche und Arbeitsverhältnis. Hier hilft ein Blick in den Arbeiterkollektivvertrag oder ein kurzes Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. In der Regel haben Sie mindestens einen Tag Sonderurlaub, der Ihnen innerhalb eines Jahres für einen Umzug zusteht.
Bei Handwerkern anfragen
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