Wir wickeln Möbeltransporte- und/oder Speditionsgeschäfte ausschließlich nach den Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSP) sowie den Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport (BBMT) in der jeweils gültigen Fassung ab.
Österreichische Qualitätsstandards für Möbelspeditionen
Die Anwendung der AÖSP setzt eine Gewerbeberechtigung als Spediteur (gebundenes Gewerbe) voraus. Sie können daher von Kleintransporteuren (freies Gewerbe) oder Güterbeförderern (konzessioniertes Gewerbe) nicht angeboten werden.
Die Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport (im folgenden mit BBMT abgekürzt) regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Auftraggeber (Umziehenden) und dem Auftragnehmer ( Möbelspediteur).
Sie gelten für alle Verrichtungen und die damit zusammenhängenden Geschäfte des Auftragnehmers, soweit ihnen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere solche zum Schutze von Konsumenten (KSchG), entgegenstehen.
Der Auftragnehmer (Möbeltransporteur) hat seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuführen. Die BBMT beschränken die Haftung des Auftragnehmers demnach auf 275,00 € je Kubikmeter Umzugsgut. Das ist ,für den Fall der Fälle, nicht sehr viel!
Unseren Kunden empfehlen wir deshalb eine zusätzliche Warentransportversicherung abzuschließen. Diese deckt Schäden am Umzugsgut - verschuldensunabhängig - bis zum eingedeckten tatsächlich Wert. Wir sind Ihnen dabei gerne bei der Auswahl des für Sie richtigen Versicherungsschutzes behilflich.
Kontaktieren Sie uns per Telefon (01 603 48 00) oder Kontaktformular und sprechen Sie mit einem Experten über den anstehenden Umzug. Gerne unterstützen wir Sie schon im Vorfeld Ihres Umzuges mit Rat und Tat.