Google Screenshot vom 13.01.2017
Legal ist das nicht.
Ein einfaches Beispiel:
Ziehen Sie von 33,00 Euro die Mwst. von 20% ab, dann bleiben 27,50 Netto für 2 Mann + 1 LKW übrig. Für den LKW ziehen wir zur einfacheren Berechnung nochmals 7,50 ab. Dann bleiben für 1 Mann gerade noch 10,00 pro Stunde, inkl. der Lohnnebenkosten übrig. Unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Lohnnebenkosten (Sozialabgaben und Einkommenssteuer) bleibt eine Nettoentlohnung von ca. 5,30 pro Möbeltransportarbeiter und Stunde. Das ist dann ziemlich genau die Hälfte von dem was der Gesetzgeber im Lohn- und Sozialdumpinggesetz als Mindestentlohnung vorschreibt.
Nach der ab 01.01.1017 gesetzlich geltenden Erweiterung der „Auftraggeberhaftung“ sind auch private Auftraggeber für die nicht entrichteten Abgaben, bei Ausfall des Auftragnehmers, haftbar. Das ist Betrug am Steuerzahler und hat mit „social fair“ nichts zu tun.
Kurier und Presse werden in den nächsten Wochen jeweils einen Beitrag zum Thema „Preiskampf bei Umzugsfirmen“ bringen. Wir werden uns bemühen hier auch die rechtlichen Konsequenzen aufzuzeigen. Billig heißt nicht günstig !